Datenschutz – Schutz Ihrer persönlichen Daten

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Datenschutzrecht in der Schweiz – Schutz oder Alibi?

Das Datenschutzrecht in der Schweiz wird offiziell als Instrument zum Schutz der Privatsphäre dargestellt. In der Praxis wirkt es jedoch zunehmend wie eine Alibiübung, die den Fokus von den eigentlichen Datenmachtzentren ablenkt. Während kleine und mittlere Unternehmen mit formalen Pflichten, Dokumentationen und rechtlichen Risiken konfrontiert werden, agieren globale Technologiekonzerne weiterhin mit enormer Freiheit.

Haben Sie diesen Satz auch schon einmal am Telefon gehört: "Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen keine Auskunft dazu geben" ? Und dabei ging es ihnen ja nur um eine sinnvolle Frage, die für niemanden einen Nachteil gehabt hätte. Aber aus Angst oder aus Faulheit wurden sie dann vom Gegenüber am Telefon mit dem Argument "Datenschutz" abgekanzelt.

Die Nachteile des angeblichen Datenschutzrechts trifft vor allem jene, die sichtbar, greifbar und lokal verankert sind. Kleine Betriebe, Vereine oder Selbstständige geraten schnell ins Visier – oft wegen kleiner formaler Verstösse ohne reale Auswirkungen auf die Privatsphäre. Gleichzeitig bleiben die datengetriebenen Geschäftsmodelle der grossen Plattformen weitgehend unangetastet, obwohl sie systematisch Profile erstellen, Nutzerverhalten analysieren und Daten global verwerten.

Das Machtungleichgewicht ist offensichtlich: Die Datenschutzbehörden verfügen kaum über die Mittel, den politischen Einfluss oder die internationale Reichweite, um den grossen Akteuren wirksam Grenzen zu setzen. Stattdessen wird Regulierung nach unten weitergereicht – an jene, die weder Rechtsabteilungen noch Compliance-Teams beschäftigen können.

So entsteht der Eindruck, dass Datenschutz weniger als effektiver Schutzmechanismus dient, sondern vielmehr als symbolische Regulierung, die Handlungsfähigkeit demonstriert, ohne die wahren Ursachen anzugehen. Der Schutz der Privatsphäre wird damit formalisiert, bürokratisiert und individualisiert – während die strukturelle Ausbeutung von Daten unangetastet bleibt.

Ein wirksames Datenschutzrecht müsste dort ansetzen, wo Datenmacht konzentriert ist. Solange dies nicht geschieht, bleibt der Datenschutz für viele Betroffene einseitig: streng und mit Nachteilen für die Kleinen, folgenlos für die Grossen.

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